Hörgeräte-Zuschüsse: Ihr Ratgeber zur Knappschaft-Zuzahlung

Inhaltsverzeichnis

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    Hörgeräte-Zuschüsse: Ihr Ratgeber zur Knappschaft-Zuzahlung

    Übersicht der Zuschüsse für Schwerhörige*

    Krankenkasse 1. Hörgerät 2. Hörgerät

    Reparaturpauschale**

    (je Hörgerät)

    VdEk (Barmer, DAK, HEK, HKK, KKH, Techniker) 690,15€ 690,15€ 154,70€
    AOK Baden- Württemberg 685€ 532€ 125€
    AOK Hessen 680€ 527€ 120€
    BKK Bundesverband 719€ 569€ 150€
    BKK Verbund (Pronova,Schwenninger, Audi & Siemens BKK) 685€ 532€ 125€
    BKK Bahn 685€ 532€ 125€
    Knappschaft/ LKK 650€ 494€ 120€
    IKK classic 685€ 532€ 125€
    IKK Verbund 685€ 532€ 125€
    BIG 685€ 532€ 125€

     

    * WHO 2- 3

    ** Reparaturpauschale = vertragliche Regelung zwischen Leistungserbringer (Hörgeräteakustiker) und gesetzlichen Krankenkassen, mit der sämtliche Reparaturen/ Neufertigung von Otoplastiken von reinen Krankenkassen- Hörgeräten (ohne Aufzahlung) innerhalb der Regelgebrauchszeit von sechs Jahren abgedeckt sind.

    Knappschaft Hörgeräte

    Die Knappschaft ist eine Sozialversicherung in Deutschland, die neben der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung auch Leistungen im Bereich der medizinischen Versorgung und Rehabilitation bietet. Eines der Hilfsmittel, die von der Knappschaft im Rahmen der medizinischen Versorgung unterstützt werden, sind Hörgeräte. In diesem Artikel gehen wir auf die Zuzahlungen für Hörgeräte, den Zuschuss, den man von der Knappschaft erhalten kann, und was zu tun ist, wenn ein Hörgerät verloren geht, ein.

    Zuzahlung für Hörgeräte bei der Knappschaft

    Die Knappschaft übernimmt die Kosten für die Standardversorgung mit Hörgeräten, die für die Bedürfnisse des Versicherten ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Die Versicherten müssen allerdings eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Diese Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Hörgerät und ist direkt an den Leistungserbringer, in der Regel den Hörgeräteakustiker, zu entrichten.

    Es gibt jedoch Ausnahmen und Ermäßigungen bei der Zuzahlung. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit. Ebenfalls können sich Versicherte, die eine erhebliche finanzielle Belastung nachweisen können, von der Zuzahlung befreien lassen oder Ermäßigungen in Anspruch nehmen.

    Zuschuss für Hörgeräte von der Knappschaft

    Über die gesetzliche Zuzahlung hinausgehende Kosten für höherwertige Hörgeräte müssen von den Versicherten selbst getragen werden. Die Knappschaft bietet jedoch einen festen Zuschuss zur Standardversorgung, der in der Regel die Kosten für ein einfaches, aber funktionales Hörgerät vollständig abdeckt. Sollte der Versicherte sich für ein teureres Modell entscheiden, das über die Standardversorgung hinausgeht, muss der Mehrbetrag selbst getragen werden.

    Die Höhe des Zuschusses ist festgelegt und orientiert sich an den durchschnittlichen Kosten für eine ausreichende Versorgung. Die genaue Höhe des Zuschusses kann sich jedoch ändern, weshalb es empfehlenswert ist, sich direkt bei der Knappschaft oder einem Hörgeräteakustiker, der mit der Knappschaft zusammenarbeitet, zu informieren.

    Was tun bei Verlust eines Hörgeräts?

    Wenn ein von der Knappschaft bezuschusstes Hörgerät verloren geht, ist es wichtig, schnell zu handeln. Der Verlust sollte umgehend der Knappschaft gemeldet werden. In der Regel ist für den Ersatz eines verlorenen Hörgerätes eine Selbstbeteiligung zu leisten. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann variieren, und es ist möglich, dass für den Ersatz des verlorenen Geräts eine erneute Zuzahlung erforderlich ist.

    Es ist auch ratsam, den Verlust bei der Polizei zu melden und eine Verlustanzeige zu erstatten, da dies in einigen Fällen für die Schadensregulierung erforderlich sein kann. Zudem sollte der Hörgeräteakustiker informiert werden, um die Möglichkeiten für einen Ersatz zu besprechen.

    Fazit

    Die Knappschaft bietet Versicherten Unterstützung beim Erwerb von Hörgeräten, indem sie die Kosten für die Standardversorgung übernimmt und einen Zuschuss zur Verfügung stellt. Es gibt eine gesetzliche Zuzahlung, von der bestimmte Personengruppen befreit werden können. Bei Verlust des Hörgeräts sind bestimmte Schritte zu befolgen, um einen Ersatz zu erhalten. Für genauere Informationen und persönliche Beratung ist es stets empfehlenswert, direkt Kontakt mit der Knappschaft oder einem kooperierenden Hörgeräteakustiker aufzunehmen.